
Lebensmittelherstellung
Teil von Wie baut man Qualitätssicherung in der Lebensmittelproduktion auf?
Prüfplan Rohware erstellen: Merkmale, Anlässe und Zuständigkeiten festlegen
Prüfplan Rohware: Merkmale wie Sensorik, Mikrobiologie und Rückstände, Anlässe wie Wareneingang und Chargenwechsel, Zuständigkeiten und Kosten festlegen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Prüfplan Rohware legt Merkmale, Anlässe, Häufigkeiten und Zuständigkeiten schriftlich fest.
- Geprüft werden Sensorik, Mikrobiologie und Rückstände sowie Temperatur, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.
- Typische Anlässe sind Wareneingang, Chargenwechsel und Lieferantenwechsel.
- Eine Laborprobe kostet je nach Parameterumfang etwa 50 bis 200 Euro netto.
- Die Dokumentation folgt Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und der nationalen Lebensmittelhygieneverordnung.
Merkmale: Sensorik, Mikrobiologie und Rückstände
Ein Prüfplan Rohware steht auf drei Merkmalsgruppen. Die Sensorik beurteilt Farbe, Geruch, Konsistenz und Fremdkörper direkt am Wareneingang. Die Mikrobiologie erfasst Keime wie Salmonellen, Listerien und Enterobacteriaceae über ein Labor. Rückstände betreffen Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel, Mykotoxine und Schwermetalle.
Prüfmerkmale und Prüfarten
Sensorik
- Was geprüft wird
- Farbe, Geruch
- Wo geprüft wird
- Wareneingang
- Art des Grenzwerts
- Ja-Nein
Mikrobiologie
- Was geprüft wird
- Salmonellen, Listerien
- Wo geprüft wird
- Labor
- Art des Grenzwerts
- Nachweisgrenze
Rückstände
- Was geprüft wird
- Pflanzenschutzmittel
- Wo geprüft wird
- Labor
- Art des Grenzwerts
- Parameterwert
Das Bundesinstitut für Risikobewertung ordnet in seiner Übersicht zur Bewertung mikrobieller Risiken von Lebensmitteln die wichtigsten Erreger und die betroffenen Produktgruppen ein. Diese Einordnung hilft, mikrobiologische Parameter für die eigene Warengruppe auszuwählen.
Dazu kommen vier Merkmale, die ohne Labor prüfbar sind und die häufigsten Abweichungen abdecken: Temperatur, Verpackungszustand, Kennzeichnung mit Mindesthaltbarkeitsdatum und Rückverfolgbarkeit.
Zu jedem Merkmal gehört ein Grenzwert. Bei der Temperatur ist das ein Zahlenwert, bei der Kennzeichnung eine Ja-Nein-Feststellung, bei der Mikrobiologie ein Parameter mit Nachweisgrenze. Ohne Grenzwert bleibt die Prüfung eine Beobachtung ohne Entscheidung.
| Merkmal | Prüfart | Durchführende Stelle | Anlass |
|---|---|---|---|
| Produkttemperatur | Messung | Wareneingang | jede Anlieferung |
| Verpackung, Kennzeichnung, MHD | Sichtprüfung | Wareneingang | jede Anlieferung |
| Rückverfolgbarkeit | Belegprüfung | Qualitätssicherung | jede neue Charge |
| Sensorik | Stichprobe | Wareneingang | Lieferantenwechsel |
| Mikrobiologie, Rückstände | Laboranalyse | externes Labor | Chargenwechsel, Verdacht |
Anlässe: Wareneingang, Chargenwechsel, Lieferantenwechsel
Der häufigste Anlass ist der Wareneingang. Temperatur und Kennzeichnung werden bei jeder Anlieferung geprüft, weil beide Merkmale sofort über Annahme oder Sperrung entscheiden. Ein fehlender Eintrag lässt sich später nicht nachholen.
Der Chargenwechsel löst die Laborprüfung aus. Pro Charge genügt eine Sammelprobe, sofern die Ware aus einer Partie stammt. Bei Mischpartien oder Teilchargen erhöht sich die Probenzahl.
Ein Lieferantenwechsel, ein neuer Rohstoff oder eine Reklamation sind Anlässe für eine verschärfte Prüfung. Üblich sind vollständige Laboruntersuchungen bei den ersten Lieferungen, danach eine Rückstufung auf Stichproben.
Zeitliche Anlässe ergänzen die Warenanlässe. Dazu zählen der Wechsel der Jahreszeit bei Ernteware, eine Änderung der Rezeptur und der Wechsel des Vorlieferanten beim Lieferanten selbst.
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verpflichtet Lebensmittelunternehmer zu Hygienemaßnahmen und zu Verfahren nach den HACCP-Grundsätzen. Daraus folgt, dass Anlässe und Häufigkeiten begründet und nicht beliebig gewählt werden.
Zuständigkeiten: Wareneingang, Qualitätssicherung, Labor
Drei Stellen teilen sich die Prüfung. Der Wareneingang führt Sichtprüfung und Temperaturmessung durch und entscheidet über die Annahme. Die Qualitätssicherung erstellt den Prüfplan, bewertet Lieferanten und gibt Laborbefunde frei. Das Labor untersucht die Proben und meldet Ergebnisse mit Grenzwertbewertung.
Jede Zeile im Prüfplan nennt eine durchführende Stelle und eine Vertretung. Fehlt die Vertretung, bleibt die Prüfung bei Urlaub oder Schichtwechsel liegen. Ebenso gehört zu jeder Zeile ein Grenzwert und ein festgelegter Abweichungsweg.
Auch die Probenahme braucht eine zuständige Person. Wer falsch zieht, verschiebt das Ergebnis stärker als die Laborleistung. Probenahmeplan, Geräte und Transportbedingungen stehen deshalb im Prüfplan.
Die Schrittfolge beim Aufbau:
- Rohwaren in Warengruppen mit ähnlichem Risiko ordnen.
- Merkmale je Warengruppe festlegen und Grenzwerte eintragen.
- Anlässe und Häufigkeiten aus dem Produkt- und Lieferantenrisiko ableiten.
- Durchführende Stellen mit Vertretung benennen.
- Probenahme, Formulare und Abweichungsweg ergänzen.
Prüfkosten und Dokumentationspflichten
Laborproben kosten je nach Parameterumfang typischerweise 50 bis 200 Euro netto pro Probe. Mikrobiologische Routineparameter liegen am unteren Rand, Rückstandsanalytik mit mehreren Wirkstoffgruppen am oberen Rand. Hinzu kommen Probenahme, Versand und Personalzeit. Hinweise zur amtlichen Überwachung bündelt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in seinem Themenbereich Lebensmittel.
Rechenbeispiel Prüfaufwand
Ein Betrieb nimmt 20 Chargen pro Woche an. Fünf davon werden laboranalytisch geprüft, zu 120 Euro netto pro Probe. Das ergibt 600 Euro netto pro Woche und bei vier Wochen rund 2.400 Euro netto im Monat. Die Werte sind ein Beispiel, keine Vorgabe.
Dokumentiert werden Prüfmerkmale, Ergebnisse, Grenzwertabweichungen und eingeleitete Maßnahmen. Nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 gehören zu den HACCP-Verfahren auch Aufzeichnungen, die für die amtliche Kontrolle bereitliegen. Das fordert ebenfalls § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung, der die Pflicht zur Erstellung eines HACCP-Konzepts regelt.
Häufige Fragen
Muss jede Rohwarenlieferung laboranalytisch geprüft werden?
Nein. Temperatur, Verpackung und Kennzeichnung werden bei jeder Anlieferung geprüft, Laborproben nur bei Chargenwechsel, Lieferantenwechsel oder Verdacht.
Wer legt die Prüfhäufigkeit fest?
Der Lebensmittelunternehmer. Er trägt die Verantwortung und begründet die Häufigkeit mit Produktrisiko, Prozessrisiko und Lieferantenrisiko. Die Qualitätssicherung schreibt die Festlegung in den Prüfplan.
Welche Parameter gehören in die mikrobiologische Prüfung?
Das richtet sich nach Warengruppe und Erregerspektrum. Die Einordnung des Bundesinstituts für Risikobewertung nach Produktgruppen ist dabei die Grundlage.
Reicht eine Tabelle als Prüfplan aus?
Ja, wenn sie Merkmale, Anlässe, Häufigkeiten, Grenzwerte, durchführende Stellen und Vertretungen enthält und versioniert geführt wird.
Wann wird der Prüfplan geändert?
Bei neuen Rohwaren, neuen Lieferanten, gehäuften Abweichungen und nach amtlichen Beanstandungen. Die Änderung wird mit Datum und Verantwortlichkeit festgehalten.



