
Lebensmittelherstellung
Wie plant man eine Lebensmittelherstellung in Deutschland?
Lebensmittelherstellung in Deutschland planen: zuständige Behörden, Anmeldung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Formulare, Kostenbeispiel und Förderung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zuständig für die Anmeldung ist das Lebensmittelüberwachungsamt am Standort der Betriebsstätte, also Landratsamt, kreisfreie Stadt oder Ordnungsamt.
- Die Registrierungspflicht steht in Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und greift vor dem ersten Produktionslauf.
- Für die Gründung sind je nach Betriebsgröße 15.000 bis 50.000 Euro netto einzuplanen, ohne Grundstück und ohne Rohstofflager.
- Förderung bieten der ERP-Gründerkredit Universell mit der Programmnummer 380 der KfW und Beratungsprogramme des Bundes.
- Wer tierische Erzeugnisse verarbeitet, braucht zusätzlich eine Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004.
Wer in Deutschland zuständig ist
Die Lebensmittelüberwachung liegt bei den Bundesländern. Wer Lebensmittel herstellt, meldet die Betriebsstätte bei der örtlich zuständigen Behörde an. Das ist meist das Lebensmittelüberwachungsamt beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt. In manchen Kommunen übernimmt das Ordnungsamt die Aufgabe, in anderen das Veterinäramt.
Maßgeblich ist der Standort der Produktion, nicht der Wohnsitz des Gründers. Wer in einer gemieteten Halle produziert, meldet dort an. Ein Umzug löst eine erneute Anzeige aus.
Weil die Länder den Vollzug organisieren, unterscheiden sich Formulare, Merkblätter und Bearbeitungszeiten. In Bayern bündelt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Merkblätter, Formulare und Hinweise zur Betriebsanmeldung. Für Gründer ist das die erste Anlaufstelle, bevor sie das Landratsamt kontaktieren.
Auf Bundesebene sammelt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Informationen zum Vollzug und veröffentlicht Mitteilungen zu Lebensmitteln. Es erteilt keine Betriebserlaubnis, liefert aber die fachliche Grundlage für die Arbeit der Länder.
Der rechtliche Rahmen in drei Ebenen
Die zentrale europäische Regel ist die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Sie verpflichtet jeden Lebensmittelunternehmer, die zuständige Behörde über jede Betriebsstätte zu informieren, die der Herstellung, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln dient.
Registrierung oder Zulassung
Registrierung
- Rechtsgrundlage
- VO 852/2004
- Erzeugnisse
- pflanzlich, haltbar
- Behörde
- Lebensmittelüberwachungsamt
- Kennzeichen
- keines
- Handel
- erlaubt
Zulassung
- Rechtsgrundlage
- VO 853/2004
- Erzeugnisse
- Fleisch, Fisch, Milch, Ei
- Behörde
- Veterinäramt
- Kennzeichen
- Genusstauglichkeitskennzeichen
- Handel
- nur mit Zulassung
Dieselbe Verordnung verlangt ein Hygienekonzept nach den HACCP-Grundsätzen. Dazu gehören Gefahrenanalyse, Festlegung kritischer Lenkungspunkte, Grenzwerte und dokumentierte Überwachung. Das Konzept muss zum Betrieb passen, nicht aus einem Musterbaukasten stammen.
Auf nationaler Ebene ergänzt das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch den europäischen Rahmen. Es regelt unter anderem die Überwachung, die Probenahme und die Befugnisse der Behörden.
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung setzt weitere Vorgaben für die Inbetriebnahme und den laufenden Betrieb. Dazu zählen Anforderungen an Räume, Wasser und Schulungen des Personals.
Für Betriebe mit tierischen Erzeugnissen kommt die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 hinzu. Sie verlangt eine Zulassung durch die zuständige Behörde und ein Genusstauglichkeitskennzeichen auf der Verpackung. Ein reiner Registrierungsbetrieb darf solche Waren nicht in den Handel bringen.
Schritt für Schritt zur registrierten Produktion
- Produkt und Verfahren festlegenRezeptur, Haltbarkeit, Verpackung, Zielmenge pro Tag und gewünschter Vertriebsweg.
- Standort prüfenFläche, Wasseranschluss, Abwasser, Kühlleistung, Trennung von Rein- und Unreinbereich, Anlieferung.
- Betrieb anmeldenAnzeigeformular der Kommune, Betriebsbeschreibung und Grundriss einreichen.
- Hygienekonzept erstellenHACCP, Reinigungs- und Schädlingsplan, Rückverfolgbarkeit, Personalschulung.
- Finanzierung sichernFörderantrag stellen, Kalkulation prüfen, Erstbeprobung einplanen und die erste Begehung begleiten.
Schritt drei und Schritt vier laufen oft parallel. Wer erst nach der Anmeldung mit dem Hygienekonzept beginnt, verliert Zeit. Die Behörde prüft beides im Zusammenhang.
In fünf Schritten zur Produktion
- Produkt und Verfahren festlegen
- Standort prüfen
- Betrieb anmelden
- Hygienekonzept erstellen
- Finanzierung sichern
Anmeldung, Formulare und Fristen
Die Anzeige erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit. Ein Formular der Kommune oder des Landesamts erfasst Betriebsart, Erzeugnisse und Verantwortliche. In vielen Landkreisen heißt das Dokument Anzeige nach Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004.
Unterlagen für die Anzeige
- Anzeigeformular der Behörde
- Lageplan und Grundriss
- Beschreibung der Tätigkeit
- Hygienekonzept mit HACCP
- Nachweise über Hygieneschulungen
Fristen, die Sie nicht reißen sollten: Die Registrierung gilt vor der ersten Produktion. Änderungen von Tätigkeit, Sortiment oder Räumen sind unverzüglich nachzumelden. Eine Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004 muss vorliegen, bevor Ware das Werk verlässt.
Beschäftigte, die mit offenen Lebensmitteln umgehen, benötigen eine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Sie erfolgt vor Arbeitsbeginn durch das Gesundheitsamt, danach alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber. Die Bescheinigung gehört in die Personalakte.
Beispielrechnung: Gründungskosten von 15.000 bis 50.000 Euro netto
Die folgende Beispielrechnung zeigt eine Spanne für eine kleine bis mittlere Produktion. Sie ist als Beispiel gekennzeichnet, Preise sind regional unterschiedlich und hängen von Produktgruppe und Ausstattungsniveau ab. Alle Beträge netto, auf Investitionen fällt in der Regel Umsatzsteuer an, die bei Vorsteuerabzug durchlaufender Posten ist.
Beispielrechnung: Gründungskosten
kleine Produktion
- Beratung, Anzeige, Genehmigungsunterlagen
- 500 bis 2.000 Euro
- Umbau, Fliesen, Edelstahl, Spülen
- 8.000 bis 15.000 Euro
- Kühlung, Lagerung, Wiegetechnik
- 4.000 bis 8.000 Euro
- Schulungen, Belehrungen, Erstbeprobung
- 700 bis 2.000 Euro
- Summe
- 15.000 bis 27.000 Euro
mittlere Produktion
- Beratung, Anzeige, Genehmigungsunterlagen
- 2.000 bis 5.000 Euro
- Umbau, Fliesen, Edelstahl, Spülen
- 18.000 bis 30.000 Euro
- Kühlung, Lagerung, Wiegetechnik
- 8.000 bis 12.000 Euro
- Schulungen, Belehrungen, Erstbeprobung
- 1.500 bis 3.000 Euro
- Summe
- 30.000 bis 50.000 Euro
Nicht enthalten sind Maschinen für hohe Stückzahlen, Miete, Kaution und Rohstoffvorfinanzierung. Wer Abfüllanlagen oder Verpackungslinien braucht, plant darüber hinaus. Die Spanne von 15.000 bis 50.000 Euro netto deckt daher nur die Gründungsphase bis zur ersten Charge.
Förderprogramme für die Gründung
Die KfW bietet Programme für Existenzgründung und Nachfolge. Bekannt ist der ERP-Gründerkredit Universell mit der Programmnummer 380. Er finanziert Investitionen und Betriebsmittel über die Hausbank.
Die Hausbank prüft Bonität und Sicherheiten. Ohne tragfähigen Businessplan läuft kein Antrag durch. Reichen Sie Umsatzplanung, Kostenrechnung und Lebenslauf ein.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, bis 2021 als BMWi geführt, fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Programme wie go-Inno bezuschussen externe Beratung zur Produkt- und Prozessentwicklung. Förderquoten und Höchstbeträge ändern sich, deshalb gilt die jeweils aktuelle Richtlinie.
Zusätzlich bieten Länder eigene Darlehen und Bürgschaften über ihre Förderinstitute an. Für Bayern ist das die LfA Förderbank, für Nordrhein-Westfalen die NRW.BANK. Kammern und Wirtschaftsförderungen vermitteln die passenden Ansprechpartner.
Laufende Pflichten nach dem Start
Die Rückverfolgbarkeit ist Pflicht. Für jede Charge müssen Lieferanten, Menge und Abnehmer dokumentiert sein. Bei Rückrufen zählt, dass Sie die betroffene Ware innerhalb weniger Stunden eingrenzen können.
Die Kennzeichnung richtet sich nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Vorgeschrieben sind Zutatenverzeichnis, Allergenkennzeichnung, Füllmenge, Mindesthaltbarkeit und Losnummer. Wer irreführende Angaben macht, riskiert Beanstandungen und Bußgelder.
Kontrollen finden ohne Voranmeldung statt. Die Behörde entnimmt Proben auf eigene Kosten und bewertet die Ergebnisse nach festgelegten Kriterien. Beanstandungen führt sie in einem Bericht mit Fristen zur Abstellung.
Betriebe mit schwacher Hygienebilanz werden häufiger kontrolliert. Die Kontrollfrequenz richtet sich nach einer Risikobewertung, nicht nach der Betriebsgröße allein. Eine dokumentierte Eigenkontrolle senkt das Risiko von Nachkontrollen.
Was Sie bei Lieferanten und Rohwaren beachten
Jeder Lieferant gehört in eine Lieferantenliste mit Anschrift, Erzeugnissen und Zulassungs- oder Registriernummer. Bei tierischen Rohstoffen prüfen Sie, ob der Vorlieferant zugelassen ist. Fehlt die Zulassung, dürfen Sie die Ware nicht verarbeiten.
Wareneingangskontrollen erfassen Temperatur, Datum, Menge und sichtbare Mängel. Die Ergebnisse gehören in ein Protokoll, das bei der Begehung vorliegt. Fehlt das Protokoll, gilt die Kontrolle als nicht durchgeführt.
Bei Allergenen trennen Sie Rohstoffe und Reinigungswerkzeuge. Kreuzkontaminationen entstehen über Schneidbretter, Waagen und Personalhände. Eine dokumentierte Reinigungs- und Rüstfolge schließt diese Lücken.
Für die Rezeptur gilt: Jede Änderung zieht eine Prüfung der Kennzeichnung nach sich. Nährwerte, Allergene und Zusatzstoffe müssen zur geänderten Zusammensetzung passen. Rechnen Sie Änderungen schriftlich nach, bevor die Charge läuft.
Rechenbeispiel zur Wirtschaftlichkeit
Nehmen Sie eine kleine Produktion mit 400 Gläsern Aufstrich pro Woche. Bei 3,20 Euro netto Verkaufspreis ergibt das 1.280 Euro Umsatz pro Woche, also rund 5.500 Euro im Monat. Ziehen Sie Material, Lohn, Miete und Energie ab.
Bei 45 Prozent Materialeinsatz bleiben 2.475 Euro Deckungsbeitrag im Monat. Miete und Nebenkosten von 900 Euro, eine Teilzeitkraft mit 1.200 Euro und 300 Euro Energie lassen 75 Euro übrig. Erst höhere Stückzahlen oder ein besserer Preis tragen die Gründung.
Dieses Beispiel zeigt die Größenordnung, nicht Ihre Zahlen. Setzen Sie eigene Werte ein und prüfen Sie die Tragfähigkeit mit der Hausbank, bevor Sie Förderanträge stellen.
Häufige Fragen
Braucht mein Betrieb eine Zulassung oder reicht die Registrierung?
Das hängt vom Erzeugnis ab. Für pflanzliche und haltbar gemachte Waren genügt die Registrierung. Wer Fleisch, Fisch, Milch oder Eiprodukte verarbeitet, benötigt eine Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004.
Wie lange dauert die Anmeldung?
Die Anzeige selbst ist in wenigen Tagen erledigt. Prüfungen vor Ort und Zulassungsverfahren dauern je nach Land und Betriebsart mehrere Wochen. Planen Sie die Fristen vor Mietbeginn ein.
Was kostet die Anmeldung beim Amt?
Die reine Registrierung ist in vielen Kommunen gebührenfrei. Kosten entstehen für Zulassungen, Probenahmen und Nachkontrollen. Fragen Sie vorab schriftlich nach der Gebührenordnung.
Muss ich auch als Kleinproduzent ein HACCP-Konzept haben?
Ja. Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 kennt keine Ausnahme nach Betriebsgröße. Umfang und Dokumentation dürfen kleiner ausfallen, die Gefahrenanalyse bleibt Pflicht.
Wer prüft im Betrieb, das Veterinäramt oder das Lebensmittelüberwachungsamt?
Bei tierischen Erzeugnissen ist meist das Veterinäramt zuständig, bei pflanzlichen Waren das Lebensmittelüberwachungsamt. Klären Sie die Zuständigkeit mit einem Anruf beim Landratsamt, bevor Sie Anträge stellen.
In diesem Leitfaden
- Checkliste für die Inbetriebnahme einer LebensmittelproduktionCheckliste zur Inbetriebnahme einer Lebensmittelproduktion: Anmeldung, Bauabnahme, HACCP, Schulungen, Rückverfolgbarkeit, Kosten und zuständige Stellen im Überblick.
- 5 Anbieter für Produktionsanlagen in der LebensmittelherstellungAnbieter Produktionsanlagen Lebensmittel: fünf Hersteller wie GEA, Krones und Syntegon im Überblick, mit Produktlinien, Aufnahmekriterien und Investitionssummen.
- Was kostet eine Lebensmittelproduktion in Deutschland?Kosten einer Lebensmittelproduktion in Deutschland: Investitionen 100.000 bis 500.000 Euro netto plus Miete, Personal und Energiekosten im Überblick.



