Plattenpasteur mit Halteteil in der Lebensmittelproduktion im Einsatz
Bild: Lebensmittelpfad

Lebensmittelherstellung

Verarbeitung von Lebensmitteln: Verfahren, Hygiene und Kennzeichnung

Lebensmittelverarbeitung: Pasteurisieren, Sterilisieren und Fermentieren, Hygienevorgaben nach VO (EG) 852/2004 und LMHV sowie Kennzeichnungspflichten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Pasteurisation läuft typischerweise bei 72 bis 75 Grad Celsius über 15 Sekunden, Sterilisation bei 121 Grad Celsius über 15 Minuten.
  • Fermentation macht Lebensmittel über Säurebildung haltbar, ohne dass eine Hitzebehandlung nötig ist.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) setzen den Hygienrahmen, ein HACCP-Konzept ist für alle Betriebe verpflichtend.
  • Kennzeichnungspflichten reichen von der Verkehrsbezeichnung über Allergene bis zur Nährwertdeklaration.
  • Betriebskontrollen führen die Länder durch, das BVL bündelt Bundesaufgaben, das BfR bewertet Risiken.

Verfahrensgruppen in der industriellen Lebensmittelverarbeitung

Jede Verarbeitungsstufe verfolgt zwei Ziele gleichzeitig: das Erzeugnis mikrobiologisch sicher machen und seine Eigenschaften möglichst wenig verändern. Sicherheit entsteht, wenn Mikroorganismen abgetötet oder in ihrer Vermehrung gehemmt werden. Erhaltung meint Farbe, Geschmack, Textur und Nährstoffe.

Vier Verfahrensgruppen im Vergleich

Thermisch

Wirkprinzip
Wärme
Beispiel
Pasteurisieren
Ziel
Keime abtöten

Physikalisch

Wirkprinzip
Wasserentzug, Druck
Beispiel
Trennen
Ziel
Hemmen

Chemisch

Wirkprinzip
Salz, Zucker, Säure
Beispiel
Pökeln
Ziel
Hemmen

Biologisch

Wirkprinzip
Mikroorganismen
Beispiel
Fermentieren
Ziel
Säurebildung

In der Praxis werden mehrere Verfahren verkettet. Ein solches Konzept aus mehreren Hemmnissen heißt Hürdentechnologie. Jedes Hemmnis allein wäre zu schwach, in der Summe halten sie Verderbskeime und Pathogene in Schach.

VerfahrenTypische ParameterWirkprinzipBeispielprodukte
Pasteurisieren72 bis 75 Grad Celsius, 15 SekundenInaktiviert vegetative Keime, Sporen überlebenTrinkmilch, Fruchtsaft, Flüssigei
Sterilisieren121 Grad Celsius, 15 MinutenErfasst auch SporenKonserven, sterilisierte Suppen
Ultrahocherhitzen135 bis 150 Grad Celsius, 2 bis 5 SekundenKeimreduktion im Durchfluss, aseptische AbfüllungH-Milch, haltbare Säfte
Fermentieren18 bis 42 Grad Celsius, pH-Wert unter 4,5Säurebildung hemmt VerderbskeimeJoghurt, Sauerkraut, Rohwurst
TrocknenWasseraktivität unter 0,6Entzieht Keimen das verfügbare WasserTrockenobst, Gewürze, Pulver

Die genannten Parameter sind Richtwerte. Für jedes Produkt muss der Hersteller belegen, dass die gewählte Kombination aus Temperatur und Zeit das gewünschte Ergebnis erreicht.

Prozesskette: vom Wareneingang bis zur Abfüllung

Produktionsleiter planen die Verarbeitung als Abfolge klar definierter Schritte. Jeder Schritt hat Eingangsparameter, Grenzwerte und ein dokumentiertes Ergebnis. Die Kette beginnt beim Wareneingang und endet bei der Auslieferung.

Prozesskette der Produktion

  1. Wareneingangprüfen, messen, erfassen
  2. Vorbereitungwiegen, mischen, kühlen
  3. FormulierungRezeptur, Allergene, Reinigung
  4. Kernprozesserhitzen, fermentieren, trocknen
  5. AbfüllungFüllmenge, Dichtheit, Kühlkette
  6. FreigabeMesswerte, Sensorik, Verpackung

Zwischen den Schritten stehen Reinigung und Rüstung. Sie sind keine Nebenarbeit, sondern bestimmen, ob Allergene verschleppt oder Keime neu eingetragen werden. Wer Rüstzeiten verkürzt, muss mit einem höheren Kontaminationsrisiko rechnen.

Die Freigabe am Ende der Kette ist ein bewusster Akt. Erst wenn Messwerte, Sensorik und Verpackungskontrolle stimmen, verlässt die Charge das Werk. Fällt ein Kriterium durch, bleibt sie gesperrt.

Thermische Verfahren: Pasteurisieren, Sterilisieren, Ultrahocherhitzen

Die Pasteurisation ist ein Hitzeverfahren unterhalb der Sterilisationstemperatur. Für Milch gilt die Kurzzeiterhitzung bei 72 bis 75 Grad Celsius für 15 Sekunden als Standard. Die Dauererhitzung arbeitet mit 63 bis 65 Grad Celsius über 30 Minuten. Beide Varianten erfassen vegetative Keime, nicht aber hitzeresistente Sporen.

Thermische Verfahren im Vergleich

Pasteurisieren

Temperatur
72–75 °C
Zeit
15 Sekunden
Sporen
überleben
Beispiel
Trinkmilch

Ultrahocherhitzen

Temperatur
135–150 °C
Zeit
2–5 Sekunden
Sporen
überleben
Beispiel
H-Milch

Sterilisieren

Temperatur
121 °C
Zeit
15 Minuten
Sporen
werden erfasst
Beispiel
Konserven

Technisch läuft die Kurzzeiterhitzung in Platten- oder Rohrwärmeübertragern ab. Das Produkt wird vorgewärmt, auf Zieltemperatur gebracht, durch ein Halteteil geführt und danach zurückgekühlt. Das Halteteil bestimmt die Verweilzeit. Fällt die Temperatur unter den Grenzwert, lenkt ein Umschaltventil den Strom zurück in den Vorlauf.

Als Zielkeim dient bei Milch Coxiella burnetii, bei Fruchtsaft und Flüssigei werden Salmonellen und andere vegetative Pathogene herangezogen. Üblich ist eine Reduktion um fünf Zehnerpotenzen. Der Nachweis dieser Leistung gehört zur Validierung und wird schriftlich festgehalten.

Die Sterilisation erfasst auch Sporen und erzeugt ein bei Raumtemperatur lagerfähiges Produkt. Standard ist 121 Grad Celsius über 15 Minuten im Autoklaven oder in einem kontinuierlichen Sterilisator. Zur Bewertung dient der F0-Wert, die äquivalente Einwirkzeit bei 121 Grad Celsius.

Berechnet wird er nach F0 = t multipliziert mit 10 hoch ((T minus 121) geteilt durch 10). Ein Abschnitt von fünf Minuten bei 131 Grad Celsius ergibt einen F0-Wert von 50 Minuten. Der z-Wert von 10 Kelvin beschreibt, wie stark sich die Abtötungsgeschwindigkeit je 10 Grad ändert.

Für verpackte Ware kommen Retortenverfahren infrage. Das Produkt wird in der Dose oder im Beutel erhitzt, der Wärmeübergang hängt von Konsistenz und Verpackung ab. Gerechnet wird am langsamsten erwärmten Punkt.

Bei der Heißabfüllung gelangt das Produkt steril in ein behandeltes Behältnis. Behältnis und Verschluss müssen frei von Keimen sein. Nach dem Verschluss kühlt die Ware an Luft oder im Wasserbad ab.

Beim Ultrahocherhitzen wird das Produkt für zwei bis fünf Sekunden auf 135 bis 150 Grad Celsius erhitzt und danach aseptisch abgefüllt. Die kurze Hitzebelastung schont Farbe und Geschmack. Entscheidend ist die Sterilität der Abfüllanlage, denn jede Undichtigkeit führt zur Rekontamination.

Kühlen und Gefrieren töten keine Keime ab, sie hemmen nur deren Vermehrung. Nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 gilt für Frischfleisch eine Höchsttemperatur von 7 Grad Celsius, für Hackfleisch von 2 Grad Celsius. Tiefkühlware wird üblicherweise bei minus 18 Grad Celsius gelagert.

Rechenbeispiel: Verweilzeit und Haltestrecke auslegen

Ein Plattenpasteur soll 5.000 Liter pro Stunde verarbeiten und eine Verweilzeit von 15 Sekunden erreichen. Gesucht sind das Volumen des Halteteils und die Rohrlänge bei Nennweite DN 50.

Rechenbeispiel Haltestrecke

  • 5.000 l/hDurchsatz
  • 1,39 l/sVolumenstrom
  • 20,8 lHalteteilvolumen
  • 10,6 mRohrlänge DN 50
  1. Durchsatz umrechnen5.000 Liter pro Stunde geteilt durch 3.600 Sekunden ergeben rund 1,39 Liter pro Sekunde.
  2. Volumen bestimmen1,39 Liter pro Sekunde mal 15 Sekunden ergeben etwa 20,8 Liter.
  3. Rohrlänge ableitenDie Querschnittsfläche von DN 50 beträgt rund 19,6 Quadratzentimeter. 20,8 Liter entsprechen 20.800 Kubikzentimetern, daraus folgen etwa 10,6 Meter Rohr.
  4. Strömung prüfen5.000 Liter pro Stunde durch 19,6 Quadratzentimeter ergeben etwa 0,7 Meter pro Sekunde, bei Wasser eine turbulente Strömung.

Das Ergebnis zeigt, warum kleine Änderungen am Durchsatz die Verweilzeit verschieben. Wer die Leistung erhöht, verkürzt die Haltestrecke oder verschiebt den Temperaturverlauf. Beides muss in der Validierung berücksichtigt werden.

Fermentation und nichtthermische Verfahren

Fermentation beruht auf erwünschten Mikroorganismen. Milchsäurebakterien wandeln Zucker in Milchsäure um und senken den pH-Wert. Sinkt er unter 4,5, kann Clostridium botulinum keine Toxine mehr bilden. Joghurt, Sauerkraut, Kefir und Rohwurst nutzen dieses Prinzip.

Bei Rohwurst kommen Nitritpökelsalz, Reifungszeit und Wasseraktivität hinzu. Die Wasseraktivität beschreibt das frei verfügbare Wasser im Produkt. Liegt sie unter 0,6, können sich die meisten Bakterien nicht mehr vermehren. Mehrere Hemmnisse zusammen ergeben ein stabiles Erzeugnis.

Nichtthermische Verfahren schonen hitzeempfindliche Inhaltsstoffe. Der Hochdruck arbeitet mit 400 bis 600 Megapascal über wenige Minuten und inaktiviert vegetative Keime. Gepulste elektrische Felder wirken mit 20 bis 40 Kilovolt pro Zentimeter in Mikrosekunden auf Zellmembranen. Sporen überstehen beide Verfahren häufig, deshalb bleibt eine Kühlkette nötig.

Starterkulturen sorgen für reproduzierbare Ergebnisse. Sie verdrängen unerwünschte Begleitflora und prägen das Aroma. Auswahl der Stämme, Impfmenge und Temperaturführung bestimmen Säuerungsgeschwindigkeit und Endprodukt. Abweichungen zeigen sich in Textur, Säuregehalt oder Fehlaromen.

Prozessvalidierung und Messtechnik

Ausgelegte Parameter bleiben Theorie, bis sie an der Anlage belegt sind. Bei der Validierung wird gemessen, ob die Zieltemperatur über die gesamte Charge erreicht wird, auch am kältesten Punkt. Thermoelemente und Datenlogger zeichnen den Verlauf auf.

Messgeräte brauchen eine regelmäßige Kalibrierung. Die Prüfintervalle richten sich nach Risiko und Herstellerangaben, für kritische Fühler sind jährliche Prüfungen üblich. Abweichungen werden dokumentiert und bewertet.

Neben Temperatur und Zeit werden weitere Größen erfasst: Druck, Durchfluss, Drehzahl, pH-Wert, Wasseraktivität und Füllmenge. Relevante Grenzwerte erhalten Alarmfunktionen. Ein Alarm muss zu einer definierten Reaktion führen, nicht nur zu einem Eintrag im Protokoll.

Wichtig ist die Verweilzeitverteilung in kontinuierlichen Anlagen. Nicht jedes Teilchen bleibt gleich lange im Halteteil. Wer zu kurz verweilt, erhält nicht die volle Erhitzung. Die Auslegung sorgt deshalb für turbulente Strömung und vermeidet Toträume.

Hygiene: Verordnung (EG) Nr. 852/2004, LMHV und HACCP

Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene bildet das Fundament der Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union. Sie verpflichtet jeden Lebensmittelunternehmer, die Sicherheit seiner Erzeugnisse zu verantworten. Anhang II enthält die allgemeinen Hygienevorschriften für Räume, Geräte, Abfall, Wasser, Personal und Schulung. Artikel 5 verlangt Verfahren nach den Grundsätzen des HACCP.

In Deutschland ergänzt die Lebensmittelhygieneverordnung die europäischen Vorgaben. Sie regelt unter anderem die Anmeldung von Betrieben und die Schulung des Personals. Wer mit offenen Lebensmitteln umgeht, braucht eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und danach alle zwei Jahre eine Folgebelehrung.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht Bewertungen zu Keimen und Hygienemaßnahmen. Diese Stellungnahmen sind keine Rechtsnorm, helfen aber bei der Gefahrenanalyse und bei der Festlegung von Grenzwerten.

Fünf Schritte zum HACCP-Konzept

  1. Gefahren analysieren
  2. Kritische Kontrollpunkte festlegen
  3. Grenzwerte definieren
  4. Überwachen
  5. Korrekturmaßnahmen festlegen

Die Hygiene endet nicht an der Maschine. Personalräume, Umkleiden und Handwaschbecken gehören ebenso dazu wie Trinkwasserqualität und eine geordnete Abfallentsorgung. Schädlinge finden in offenen Verpackungen und stehenden Resten ideale Bedingungen.

Dokumentationspflichten im Produktionsalltag

Die zuständige Behörde muss jederzeit nachvollziehen können, wie ein Betrieb seine Hygienevorgaben einhält. Aufzeichnungen sind deshalb Teil der Produktion, nicht eine Aufgabe für ruhige Tage. Fehlen sie, lässt sich die Sicherheit eines Erzeugnisses im Streitfall nicht belegen.

Diese Unterlagen gehören in jedem Betrieb zur Grundausstattung:

Dokumentationspflichten im Betrieb

  • Temperaturprotokolle
  • Reinigungs- und Desinfektionspläne
  • Schädlingsmonitoring
  • Schulungsnachweise
  • Rückverfolgbarkeit

Die Rückverfolgbarkeit folgt dem Prinzip eine Stufe zurück und eine Stufe vor. Jeder Betrieb muss wissen, von welchem Lieferanten eine Charge stammt und an welche Kunden sie ging. Diese Pflicht steht in Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Im Rückruf- oder Krisenfall entscheidet die Qualität dieser Daten darüber, wie schnell eine Charge eingegrenzt werden kann.

Sinnvoll ist eine Dokumentation, die zum Prozess passt. Handschriftliche Listen sind zulässig, solange sie vollständig, lesbar und zeitnah geführt werden. Elektronische Systeme mit Zeitstempel und Nutzerkennung erleichtern die Auswertung und machen spätere Veränderungen sichtbar.

Zuständige Behörden und Überwachung in Deutschland

Die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt in Deutschland bei den Ländern. Kreise und Städte führen Betriebskontrollen durch, Landeslabors untersuchen Proben. Die Kontrollen richten sich nach der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen. Bei Verstößen greifen die Werkzeuge des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, von der Verwarnung über Bußgelder bis zur Betriebsschließung.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bündelt Aufgaben auf Bundesebene. Es betreut das Lebensmittelmonitoring, ist deutsche Kontaktstelle für das europäische Schnellwarnsystem und arbeitet mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen. Zulassungen und Bewertungen laufen dort zusammen.

In den Ländern stellen die Fachbehörden Informationen für Betriebe bereit. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht Proben aus ganz Bayern und veröffentlicht Merkblätter. Formulare für die Betriebsanmeldung reichen Betriebe bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein.

Die Anmeldung ist keine Formsache, sondern Voraussetzung für den Start. Betriebe melden ihre Tätigkeit vor der Aufnahme an, damit sie in den Kontrollplan aufgenommen werden. Das gilt auch für Betriebe, die nur lagern, umfüllen oder verpacken.

Kennzeichnung nach der Lebensmittelinformationsverordnung

Die Lebensmittelinformationsverordnung regelt, welche Angaben Verbraucher auf Verpackungen und Begleitdokumenten finden. Sie gilt für alle Stufen, die ein Erzeugnis an Endverbraucher oder an Großkunden abgeben. Die Pflichtangaben müssen an einer Stelle zusammengefasst sein.

Zu den Pflichtangaben gehören:

Pflichtangaben auf der Verpackung

  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • Zutatenverzeichnis
  • Allergene hervorgehoben
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Name und Anschrift
  • Nährwertdeklaration

Die Nährwertdeklaration umfasst Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol tragen zusätzlich die Angabe des Alkoholgehalts. Wird eine Zutat auf der Vorderseite hervorgehoben, muss ihre Menge in Prozent angegeben werden.

Allergene sind in Anhang II der Verordnung aufgelistet und umfassen vierzehn Gruppen, darunter Gluten, Milch, Ei, Soja, Nüsse und Sesam. Die Kennzeichnung muss sich auch auf Zutaten erstrecken, die durch Kreuzkontamination in das Erzeugnis gelangen können, wenn dies unvermeidbar ist.

Nicht alle Erzeugnisse brauchen eine Nährwertdeklaration. Anhang V nennt Ausnahmen, etwa unverarbeitete Einzutaten, Kräuter, Gewürze, Salz und Erzeugnisse aus handwerklicher Herstellung, die unmittelbar an Endverbraucher oder lokale Einzelhändler abgegeben werden.

Für die Praxis bedeutet das: Die Rezeptur liefert die Daten, die Auslobung bestimmt den Umfang der Angaben. Wer mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Aussagen wirbt, muss die Nährwerte angeben, auch wenn eine Ausnahme greift.

Zur Kennzeichnung gehört außerdem die Losnummer. Sie wird nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vergeben und erlaubt es, eine Charge zurückzuverfolgen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum beschreibt die Qualität, das Verbrauchsdatum die Sicherheit. Für mikrobiologisch sehr empfindliche Erzeugnisse gilt der Hinweis 'zu verbrauchen bis'.

Allergenmanagement endet nicht auf dem Etikett. Kreuzkontaminationen müssen technisch vermieden oder, wenn unvermeidbar, ausgewiesen werden. Ein Hinweis auf mögliche Spuren ersetzt keine saubere Trennung in der Produktion.

Häufige Fragen

Welche Temperatur und Zeit gelten für die Pasteurisation?

Für Milch gilt die Kurzzeiterhitzung bei 72 bis 75 Grad Celsius über 15 Sekunden, die Dauererhitzung bei 63 bis 65 Grad Celsius über 30 Minuten. Beide Verfahren inaktivieren vegetative Keime. Sporen überleben und bestimmen die Haltbarkeit.

Welche Unterlagen verlangt die Überwachung im Betrieb?

Verlangt werden ein schlüssiges HACCP-Konzept, Temperaturprotokolle, Reinigungs- und Desinfektionspläne, Schulungsnachweise und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit. Die Unterlagen müssen aktuell, vollständig und lesbar sein.

Muss ein Betrieb vor der Produktion angemeldet werden?

Ja. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Behörde, in der Regel beim Kreis oder bei der Stadt. Grundlage sind Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und die Lebensmittelhygieneverordnung. Formulare stellen die Länder bereit, in Bayern zum Beispiel über das LGL.

Wann gilt ein Produkt als steril?

Ein Erzeugnis gilt als steril, wenn das Erhitzungsverfahren einen ausreichenden F0-Wert erreicht und die Abfüllung eine Rekontamination ausschließt. Der F0-Wert bündelt Temperatur und Zeit zu einer Kennzahl bei 121 Grad Celsius.

Was unterscheidet Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum nennt den Zeitpunkt, bis zu dem das Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine Qualität behält. Das Verbrauchsdatum steht auf leicht verderblichen Erzeugnissen und markiert den letzten Tag der sicheren Verwendung.

In diesem Leitfaden

  1. Wie funktioniert die Haltbarmachung von Lebensmitteln?Haltbarmachung von Lebensmitteln erklärt: Trocknen, Salzen, Räuchern, Pasteurisieren, Sterilisieren und Gefrieren mit Parametern, Kosten und LMHV-Vorgaben.
  2. Anleitung für die hygienische Verarbeitung von LebensmittelnHygienische Verarbeitung von Lebensmitteln: Schrittfolge für Zonierung, Personalhygiene, Reinigung und Desinfektion, mit Konzentrationen und HACCP-Nachweisen.
  3. Kosten für Verarbeitungsanlagen: Investitionen und BetriebKosten Verarbeitungsanlagen: Was Mischer ab 20.000 Euro, Abfüllanlagen ab 80.000 Euro, Energie, Wartung, Finanzierung über KfW und Bürgschaftsbanken kosten.
  4. Verarbeitungsverfahren: 5 Beispiele für die LebensmittelproduktionHochdruckpasteurisation, Mikrowellentrocknung, Extrusion, Fermentation und Ultraschall: Parameter, Anwendungen und Kosten für die Lebensmittelproduktion.

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