Vergleich von Onlinehandel und stationärem Lebensmittelhandel mit Kosten und Kühlkette
Bild: Lebensmittelpfad

Lebensmittelherstellung

Teil von Was müssen Hersteller beim Lebensmittelhandel beachten?

Lebensmittelhandel: Onlinehandel gegenüber stationärem Handel

Onlinehandel Lebensmittel im Vergleich: Verpackung, Kühlkette 2 bis 8 Grad Celsius, Lieferzeiten und Fernabsatzpflichten für Hersteller und Händler.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Onlinehandel läuft über Amazon Fresh oder Bringmeister, stationärer Handel über Edeka oder Rewe.
  • Verpackung und Kühlung kosten im Versand 0,50 bis 1,50 Euro netto je Bestellung.
  • Die Kühlkette verlangt 2 bis 8 Grad Celsius, vom Lager bis zur Haustür.
  • Im Fernabsatz gelten Widerrufsrecht und Kennzeichnung nach der Lebensmittelinformationsverordnung.
  • Filialen tragen Miete und Personal, Onlineshops tragen Verpackung und Zustellung.

Lieferzeiten und Sortiment

Amazon Fresh liefert in ausgewählten Großstädten innerhalb von Zeitfenstern am selben Tag. Bringmeister liefert in Berlin, Potsdam und München mit festen Lieferfenstern. Der stationäre Handel liefert nicht, der Kunde nimmt die Ware sofort mit.

Ein Vollsortimenter führt rund 20.000 Artikel, ein typischer Onlinekorb deckt nur den Grundbedarf. Frische Ware mit kurzer Haltbarkeit bleibt im Versand schwierig, weil jede Verzögerung die Restlaufzeit verkürzt.

Lieferfenster binden Fahrer und Fahrzeuge. Eine Tour mit 15 Stopps braucht rund zwei Stunden, bei Kühlware mit Kühlfahrzeug. Der stationäre Kunde übernimmt diesen Schritt selbst.

Kostenvergleich in Zahlen

Onlinehandel

Verpackung je Bestellung
0,50 bis 1,50 Euro netto
Kühlung
Isolierbox und Kühlmittel, 2 bis 8 Grad Celsius
Personal
Kommissionierung und Zustellung
Fläche
Lager und Umschlagplatz
Rückgabe
Rücksendung und Gutschrift

Stationärer Handel

Verpackung je Bestellung
entfällt
Kühlung
Kühlregal und Kühlraum
Personal
Kasse und Regalpflege
Fläche
Verkaufsfläche mit Miete
Rückgabe
Umtausch im Markt

Die Tabelle zeigt den Grundkonflikt. Der Onlinehandel zahlt pro Bestellung, der stationäre Handel zahlt pro Quadratmeter und pro Stunde.

Kosten: Online vs. stationär

Onlinehandel

Verpackung
0,50–1,50 € netto
Kühlung
Isolierbox, Kühlmittel
Personal
Kommissionierung, Zustellung
Fläche
Lager, Umschlagplatz
Rückgabe
Rücksendung, Gutschrift

Stationärer Handel

Verpackung
entfällt
Kühlung
Kühlregal, Kühlraum
Personal
Kasse, Regalpflege
Fläche
Verkaufsfläche mit Miete
Rückgabe
Umtausch im Markt

Beispielrechnung: 1.000 Onlinebestellungen pro Woche mit je 0,90 Euro Verpackung ergeben 900 Euro netto pro Woche, im Jahr also 46.800 Euro netto. Eine Filiale mit gleichem Umsatz trägt stattdessen Miete und Personal.

Entscheidend ist die Bestellfrequenz. Wer wöchentlich bestellt, verteilt die Verpackungskosten auf viele Positionen. Bei Einzelbestellungen frisst die Verpackung die Marge.

Kühlkette und Verpackung

Die Kühlkette entscheidet über die Kosten. Gekühlte Ware muss durchgehend bei 2 bis 8 Grad Celsius bleiben, vom Lager über das Fahrzeug bis zur Wohnungstür. Isolierboxen und Kühlfahrzeuge kosten Geld und Personal. Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 legt die Hygieneanforderungen für alle Lebensmittelunternehmer fest.

Der stationäre Handel kühlt in Kühlregalen und Kühlräumen, kontrolliert mit Datenloggern und dokumentiert Temperaturen täglich. Der Versand braucht dieselbe Dokumentation, nur mobil. Die nationale Lebensmittelhygieneverordnung konkretisiert die Vorgaben für Inbetriebnahme und Betrieb.

Verpackung ist der zweite große Posten. Eine stabile Kartonage mit Isolierung kostet je nach Größe 0,50 bis 1,50 Euro netto pro Bestellung, Kühlmittel kommen hinzu. Bei gemischten Körben sind mehrere Einsätze nötig.

Retouren sind im Lebensmittelhandel selten, aber teuer. Ein zurückgewiesener Kühlkorb ist nicht mehr verkäuflich.

Rechtliche Pflichten im Fernabsatz

Im Fernabsatz gilt das Widerrufsrecht. Verbraucher können bestellte Ware 14 Tage lang ohne Begründung zurückgeben. Für leicht verderbliche Lebensmittel greift die Ausnahme nach Paragraf 312g Absatz 2 Nummer 2 BGB.

Vor Vertragsabschluss müssen alle Pflichtangaben sichtbar sein. Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 verlangt Bezeichnung, Zutatenverzeichnis, Allergene, Nettofüllmenge und Nährwertdeklaration, online wie auf der Packung.

Preise müssen den Grundpreis je Kilogramm oder Liter nennen. Bei Werbeaktionen im Shop gelten dieselben Regeln wie im Prospekt.

Jede Charge braucht Rückverfolgbarkeit. Hersteller und Händler müssen dokumentieren, von wem sie Ware erhalten und an wen sie geliefert haben, damit Rückrufe schnell eingegrenzt werden können. Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 regelt diese Pflicht für die gesamte Lieferkette.

Wann sich welcher Kanal lohnt

Onlinehandel lohnt sich für planbare Körbe, Trockensortiment und Kunden mit hoher Bestellfrequenz. Stationärer Handel bleibt stärker bei Frische, Beratung und Spontankäufen.

Wer online startet, sollte mit einem begrenzten Sortiment und einem Liefergebiet beginnen. Das senkt Verpackungsvolumen und Fehlerquellen in der Kühlkette.

Ein Hybrid lohnt sich oft. Der Markt bleibt Verkaufsfläche, der Shop bedient Stammkunden mit Trockenware und Getränken.

Schritt für Schritt zur Kanalentscheidung

  1. Sortiment nach Kühlpflicht trennenTrockenware, Kühlware, Tiefkühlware.
  2. Verpackungskosten je Bestellung rechnen, 0,50 bis 1,50 Euro netto als Startwert.
  3. Liefergebiet und Zeitfenster festlegen, Kühlfahrzeuge einplanen.
  4. Pflichtangaben und Widerrufsbelehrung im Shop prüfen lassen.
  5. Rückverfolgbarkeit und Temperaturprotokolle ab Tag eins dokumentieren.

Häufige Fragen

Was kostet der Onlinekanal mehr als der Markt?

Verpackung, Kühlmittel und Zustellung fallen je Bestellung an, meist 0,50 bis 1,50 Euro netto Verpackung plus Personal. Der Markt zahlt Miete und Kasse.

Welche Temperaturen muss die Kühlkette einhalten?

Für gekühlte Ware gelten 2 bis 8 Grad Celsius, gemessen am Produkt. Die Werte müssen dokumentiert und bei Reklamationen vorzeigbar sein.

Gilt das Widerrufsrecht auch für frische Lebensmittel?

Ja, mit Ausnahme. Ware, die schnell verderben kann, ist nach Paragraf 312g Absatz 2 Nummer 2 BGB vom Widerruf ausgenommen. Alles andere ist 14 Tage rückgabefähig.

Welche Angaben braucht der Onlineshop?

Bezeichnung, Zutaten, Allergene, Nettofüllmenge und Nährwerte. Sie müssen vor dem Kauf sichtbar sein, nicht erst auf der Packung.

Lohnt sich Onlinehandel für kleine Hersteller?

Nur mit klarem Sortiment und begrenztem Liefergebiet. Sonst rechnet sich der Aufwand für Verpackung und Kühlung nicht.

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