Lebensmittelherstellung
Lebensmittelbetrieb anmelden: Zuständige Behörden und Formulare
Lebensmittelbetrieb anmelden: Diese Behörden und Formulare sind zuständig. Anzeige nach § 4 LFGB, Frist vier Wochen, Gebühren 25 bis 150 Euro, MwSt.-frei.
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Lebensmittelherstellung
Lebensmittelbetrieb anmelden: Diese Behörden und Formulare sind zuständig. Anzeige nach § 4 LFGB, Frist vier Wochen, Gebühren 25 bis 150 Euro, MwSt.-frei.